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Informationen zur ADAC Heidelberg Historic 2023

1. Zeitplan

Sonntag, 30. April 2023

Nennschluss (vorbehaltlich dem früheren Erreichen der maximalen Starterzahl)

Donnerstag, 13. Juli 2023

15:00 - 21:00 Uhr

Dokumentenabnahme

Hotel Sinsheim

15:00 - 21:00 Uhr

Check-in & Welcome Lounge

Hotel Sinsheim

16:00 - 20:30 Uhr

Technische Abnahme

gem. Abnahmezeit in der Nennbestätigung
N.N.

21:00 Uhr

Nennschluss für Mannschaften

21:00 Uhr

Fahrer- und Teambesprechnung

Hotel Sinsheim

Freitag, 14. Juli 2023

7:30 Uhr*

Start zur Kraichgau-Kurpfalz-Etappe

Technik Museum Sinsheim
Streckenlänge ca. 260km mit 9 Wertungsprüfungen*

ca. 16:40 Uhr*

Zielankunft (1. Fahrzeug)

Technik Museum Sinsheim

18:00 Uhr

Rallye-Party mit Drivers Lounge

Technik Museum Sinsheim

*Änderungen vorbehalten

2. Offizielle Aushangtafel

In der Empfangshalle des Hotel Sinsheim. Aktuelle Meldungen oder Ergebnisse werden auf der Internetseite www.heidelberg-historic.de veröffentlicht. Teilnehmer werden per SMS informiert. Das End- ergebnis am Samstag wird im Foyer der Veranstaltungshalle im Technik Museum Sinsheim ausgehängt.

3. Organisation

Ausrichter der 27. ADAC Heidelberg Historic, die vom 13. bis 15. Juli 2023 stattfindet, ist der ADAC Nordbaden e.V.

Das Veranstaltungsbüro befindet sich bis 12. Juli 2023 in der Abteilung Motorsport und Klassik des ADAC Nordbaden e.V. · Steinhäuserstr. 22 · 76135 Karlsruhe · Tel.: 0721 81 04-912 · Fax 0721 81 04-815 · E-Mail: kontakt@heidelberg-historic.de

Ab 13. Juli 2023 befindet sich das Veranstaltungsbüro im Hotel Sinsheim: Tel.: 0175 66 63 77 3 · E-Mail: kontakt@heidelberg-historic.de

Die ADAC Heidelberg Historic ist als FIVA International Event ausge- schrieben, beim ADAC Nordbaden wurde sie unter der Register
Nr. 2023/4-01R registriert und genehmigt. Sie wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt

  • FIVA Events Code
  • Bestimmungen dieser Ausschreibung
  • noch zu erlassende Durchführungsbestimmungen
  • Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland
  • Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland (gültig für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung)
  • Auflagen der Genehmigungsbehörde

Offizielle der Veranstaltung

Organisationskomitee Jürgen Fabry (Organisationsleitung)
inkl. FahrtleitungMareike Fabry, ADAC Nordbaden e.V.
  Michael Steiner
   Marcus Maleck
  Susanne Heiler-Kling
FahrerverbindungsmannHeinrich Kurz
VorauswagenUdo Volckmann/Susanne Heiler-Kling
SchlusswagenDr. Karl-Friedrich Ziegahn
FIVA-StewardN.N.
Obmann techn. AbnahmeWerner Amend
AuswertungCarl-Eugen Metz
ZeitnahmeTeam ADAC Nordbaden e.V.
Obmann ZeitnahmeOliver Schmidt
Presse und ÖffentlichkeitsarbeitAlexa Sinz, ADAC Nordbaden e.V.

4. Beschreibung

Die ADAC Heidelberg Historic ist eine Gleichmäßigkeitsfahrt für Auto- mobile, die mindestens 45 Jahre und älter sind. Bei dieser Veranstal- tung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten und Bestzeiten an. In erster Linie kommt es auf Gleichmäßigkeit und Genauigkeit der Fahrweise an. Gemäß FIVA-Regularien liegt auf keinem Teil der Strecke der Geschwindigkeitsschnitt über 50 km/h (Ausnahmen: WPs auf permanenten Rennstrecken).

Die Veranstaltung hat eine Gesamtstrecke von ca. 530 km mit 18 Wer- tungsprüfungen, aufgeteilt in die Kraichgau-Kurpfalz-Etappe über ca. 260 km und die Bauland-Madonnenland-Zabergäu-Etappe über ca. 270 km (Änderungen vorbehalten).

Die Streckenführung sowie die Zeit-, Durchfahrtskontrollen und Wertungsprüfungen werden durch das Bordbuch vorgeschrieben.

Zugelassene Fahrzeuge

Gruppe Dbis Baujahr 31.12.1945
Gruppe EBaujahr 01.01.1946 bis 31.12.1960
Gruppe F1Baujahr 01.01.1961 bis 31.12.1965
Gruppe F2Baujahr 01.01.1966 bis 31.12.1970
Gruppe G

Baujahr 01.01.1971 bis 31.12.1976

(werden nur begrenzt nach Fahrzeugselektion durch den Veranstalter zugelassen)
Gruppe X

Sonderklasse

(nur auf Einladung bzw. Genehmigung des Veranstalter)

Die Teilnehmer der Gruppe D erhalten in den Wertungsprüfungen (WP) angepasste Fahrzeiten.

5. Teilnehmer/Anmeldung

Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die im Besitz eines gültigen Führerscheins ist (gilt nur für den Fahrer). Eine Lizenz ist nicht erforderlich. 

Jedes Team, das an der ADAC Heidelberg Historic teilnehmen möchte, muss sich ordnungsgemäß online unter www.heidelberg-historic.de/anmeldung bis spätestens Sonntag, 30. April 2023 anmelden.

Die Teilnehmerzahl ist auf 180 Fahrzeuge begrenzt. Erfahrungsgemäß sind die verfügbaren Startplätze bereits vor dem offiziellen Nennschluss ausgebucht. Aus diesem Grund wird eine frühzeitige An- meldung und Bezahlung des Nenngeldes empfohlen, da nur
bezahlte Nennungen berücksichtigt werden.

Nennungen, für deren Fahrzeuge ein FIVA Fahrzeugpass (FIVA ID-Card) vorliegt, werden bei der Vergabe der Startplätze bevorzugt behandelt. Bei der Nennung ist eine Kopie beizufügen.
 

Reservierung/Nennbestätigung

Reservierte bzw. bestätigte Startplätze gelten ausschließlich für das genannte Fahrzeug und sind bei Fahrzeugwechsel nicht automatisch übertragbar.
Fahrzeugwechsel sind nur bis Baujahr 1976 möglich. Für Fahrzeug- wechsel nach dem 30. April wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 95,00 € erhoben.

6. Nenngeld / Versicherung / Haftungsverzicht

Nenngeld

  • Rallye-Paket Basis 980,00 €
    beinhaltet für zwei Personen (Fahrer und Beifahrer):
    • Unterlagen wie Bordbuch, Rallyeschilder, Startnummern etc.
    • Wertungsprüfungen
    • Welcome-Lounge am Donnerstag, 13. Juli 2023
    • Rallye-Party mit Buffet inkl. Getränke am Freitag, 14. Juli 2023
    • Rallye-Dinner im Rahmen der Siegerehrung inkl. Getränke am Samstag, 15. Juli 2023
    • Mittagessen am Freitag und Samstag während der Veranstaltung
  • All-inklusiv Paket im Doppelzimmer 1.430,00 €
    beinhaltet zusätzlich zum Rallye-Paket Basis drei Übernachtungen im vier Sterne Hotel Sinsheim im Doppelzimmer
  • All-inklusiv Paket in zwei Einzelzimmern 1.680,00 €
    beinhaltet zusätzlich zum Rallye-Paket Basis drei Übernachtungen im vier Sterne Hotel Sinsheim in zwei Einzelzimmern

Das nur wenige Meter vom Technik Museum Sinsheim gelegene Hotel Sinsheim rundet das Angebot der Veranstaltung ab, da Start/Ziel, Unterbringung der Fahrzeuge und die Abendveranstaltung in einem Radius von weniger als 500 Metern voneinander entfernt liegen. Die Anzahl der All-inklusiv Pakete ist begrenzt.

  • Für die Mannschaftsnennung beträgt das Nenngeld 65,- € (siehe auch Punkt 14)
  • Für zusätzliche Begleitpersonen an der gesamten Veranstaltung betragen die Kosten 200,00 €
  • Für zusätzliche Begleitpersonen an der Rallye-Party am Freitag, 14. Juli 2023 betragen die Kosten 75,00 €
  • Für zusätzliche Begleitpersonen am Rallye-Dinner im Rahmen der Siegerehrung am Samstag, 15. Juli 2023 betragen die Kosten 90,00 €

In allen Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Das Nenngeld ist mit der Abgabe der Nennung unter Angabe des Vor- und Nachnamens an folgendes Konto zu überweisen:

ADAC Nordbaden e.V.
LBBW Stuttgart
IBAN: DE84 6005 0101 7495 5009 81
BIC: SOLADEST600

Die Nennung wird nur angenommen, wenn das Nenngeld überwiesen ist. Schecks können leider nicht akzeptiert werden.

Nenngeld ist Reuegeld, wird aber in voller Höhe zurück erstattet, wenn die Nennung eines Teams abgelehnt wurde oder die Veranstaltung abgesagt wird.

In anderen Fällen werden bis 31.12.2022, 80% des Nenngelds, bis zum Nennschluss am 30.04.2023, 60% des Nenngelds, zurückerstattet.

Versicherung

Der ADAC Nordbaden e.V. schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderte Versicherung ab.

Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindest-Haftpflicht-Versicherung von 1.000.000 € pauschal besitzen. Mit Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Haftpflicht-Versicherung uneingeschränkt in Kraft tritt.

Haftungsverzicht

Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen:

die FIVA, den ADAC, den Veranstalter, dessen Sportwarte und eventuell Streckeneigentümer, Behörden, Servicedienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Dies gilt auch gegen die Straßenbaulastträger sowie Schäden, die durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Gegen die anderen Teams (Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge, Fahrer/Beifahrer/Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen gehen vor) und eigene Helfer verzichten Sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Sonderprüfungen der/den dazugehörigen Überfahrt/en entstehen, außer bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers

Sofern der Bewerber oder der Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer alle aufgeführten Personen und Stellen von jeweiligen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber/Fahrer/Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, Fahrer/Beifahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.

Verantwortlichkeit / Änderung der Ausschreibung / Absage der Veranstaltung

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung oder einzelne Wertungsprüfungen abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.

7. Ergänzungen – Anwendungen und Auslegung der Ausschreibung

Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernis geändert werden.

Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird in nummerierten und datierten Durchführungsbestimmungen herausgegeben, die Bestandteil dieser Ausschreibung sind.

Die Durchführungsbestimmungen werden am offiziellen Aushang veröffentlicht und den Teilnehmern direkt bekanntgegeben – während der Veranstaltung via SMS – ausgenommen dies ist während des Ablaufs der Veranstaltung nicht möglich.

Der Fahrtleiter ist zur Anwendung der Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während des Ablaufs der Veranstaltung zuständig.

Sollte im Fall eines Einspruchs der Beschwerdeführer nicht mit der Entscheidung des Fahrtleiters einverstanden sein, hat er das Recht, sich in dieser Sache an den FIVA Steward zu wenden. Dessen Entscheidung ist endgültig.

Definition zu Fahrer-/ Beifahrerwechsel

Eine Nennung läuft grundsätzlich auf den ersten Fahrer, dieser kann nicht getauscht oder ausgewechselt werden. Fällt ein erster Fahrer vor oder während der Veranstaltung aus, wird der Startplatz ungültig bzw. das Team fällt aus der Wertung. Ein Beifahrer kann nachgemeldet oder getauscht werden. Über Ausnahmefälle bei Promotionteams entscheidet die Fahrtleitung. 


Während der Veranstaltung kann auf Verbindungsstrecken zwischen den Wertungsprüfungen ein Wechsel zwischen Fahrer und Beifahrer erfolgen. Die Wertungsprüfungen müssen jedoch ausschließlich vom ersten Fahrer gefahren werden. Verstöße dagegen werden mit sofortigem Wertungsausschluss bestraft.
 

8. Pflichten der Teilnehmer

Startreihenfolge/Rallye-Schilder/Startnummern

Startreihenfolge / Rallye-Schilder / Startnummern
Der Start erfolgt in Reihenfolge der Startnummern. Die niedrigste Nummer startet zuerst.

Die Startnummernvergabe erfolgt in vier Startgruppen:

Startgruppe 1: Gruppe D bis Baujahr 1945

Startgruppe 2: Die 20 Besten des Gesamtklassement des Vorjahres - sofern diese sich nicht bereits in Startgruppe 1 befinden.

Startgruppe 3: Sponsorenstartplätze

Startgruppe 4: Alle Teilnehmer die nicht in Startgruppe 1-3 fallen, sortiert nach Fahrzeugalter

Sollte in Startgruppe 1 und 4 ein Fahrzeug umgemeldet werden, auf ein Fahrzeug jüngeren Alters, wird die Startzeit des Teams entsprechend des Fahrzeugalters angepasst. Die Startnummer bleibt unverändert.

Jede Verspätung am Start der Veranstaltung, einer Etappe oder einer Sektion wird pro Minute Verspätung mit 10 Strafsekunden belegt. Fahrzeuge mit mehr als 15 Minuten Verspätung werden zum Start nicht zugelassen.

Der Veranstalter händigt jedem Team zwei Rallye-Schilder sowie zwei Startnummern aus. Die Rallye-Schilder müssen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorn und hinten am Fahrzeug angebracht sein und dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken.

Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung auf beiden Seiten des Fahrzeugs angebracht sein. Sollten Startnummern von anderen Veranstaltungen am Fahrzeug sein, müssen diese entfernt oder deutlich mit schwarzem Klebeband X-förmig überklebt werden.

Werbung

Der Veranstalter behält sich vor, auf der Startnummer A und auf dem Rallyeschild B Werbung anzubringen. Diese ist dann verpflichtend.

9. Bordkarten

Bei der Dokumentenabnahme erhält jedes Team mit dem Bordbuch mehrere Bordkarten, auf denen die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind. Am Ende jeder Etappe wird die entsprechende Bordkarte eingezogen.

Die Bordkarte muss an den Kontrollstellen persönlich vorgelegt werden, um dort vom Sportwart mit einem entsprechenden Eintrag versehen zu werden.

Die Teams sind alleine für das Vorweisen der Bordkarte an den verschiedenen Kontrollstellen und für die Kontrolle auf Richtigkeit der Einträge verantwortlich (Korrekturen sind ausschließlich durch den Sportwart vorzunehmen).

Daher ist es Aufgabe des Teams, die Bordkarte zur richtigen Zeit den Sportwarten vorzulegen und zu kontrollieren, dass die
Eintragung der Zeit korrekt erfolgte. Der Sportwart ist angewiesen, die Stunde und laufende Minute einzutragen, in der ihm die
Karte ausgehändigt wird.

Der Sportwart der Kontrollstelle ist alleine berechtigt, die Zeiten in die Bordkarte einzutragen bzw. Korrekturen vorzunehmen. Eigen- mächtige Änderungen werden mit Wertungsausschluss bestraft (ausgenommen sind Teilnehmer-Notizen in den dafür vorgese- henen gepunkteten Feldern und auf der Rückseite der Bordkarte).

10. Verkehrsregeln

Während der gesamten Veranstaltung müssen die Teams die Straßenverkehrsbestimmungen strikt einhalten. Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird wie folgt bestraft:

a)    1. Verstoß = 100 Strafsekunden
b)    2. Verstoß = Wertungsverlust

Reparaturen und Nachtanken sind während der gesamten Veranstaltung freigestellt – außer an den im Bordbuch gekenn- zeichneten, ausdrücklich verbotenen Stellen.

11. Ablauf der Veranstaltung

Während der Veranstaltung kann auf Verbindungsstrecken, zwischen den Wertungsprüfungen, ein Wechsel zwischen Fahrer und Beifahrer erfolgen. Die Wertungsprüfungen müssen jedoch ausschließlich vom ersten Fahrer gefahren werden. Verstöße dagegen werden mit sofortigem Wertungsausschluss bestraft.

Start

Die Teams werden im Minutenabstand gestartet. Start der WP durch Vorstarter. Alle Teams erhalten ein Bordbuch, welches die genaue Beschreibung der Strecke und der Kontrollstellen enthält.

Die Teams sind verpflichtet, ihre Durchfahrt an jedem im Bordbuch aufgeführten Kontrollpunkt in der richtigen Reihenfolge in
der Bordkarte bescheinigen zu lassen.

Die Sollzeit für das Zurücklegen der Entfernung zwischen zwei Zeitkontrollen ist in der Bordkarte vermerkt.
 

Kontrollen - Allgemeine Bestimmungen

Alle Kontrollen, d.h. Durchfahrts- und Zeitkontrollen, Start- und Zielkontrollen von Wertungsprüfungen, werden mit Kontrollschildern gekennzeichnet.

Der Beginn einer Zeitkontrollzone ist durch ein Hinweisschild
„Uhr auf gelbem Grund“ angezeigt. In einer Entfernung von 15–50 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches
Zeichen, jedoch „Uhr auf rotem Grund“ gekennzeichnet. Innerhalb einer Kontrollzone darf nicht angehalten werden.

Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des ersten Fahrzeugs geöffnet und 15 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs geschlossen.

Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verant- wortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu leisten.
 

Zeitkontrolle (ZK)

1.    An den Zeitkontrollen (ZK) tragen die Sportwarte die Zeit, d.h. die jeweils laufende Minute, in die Bordkarte ein, sobald sie vom Teilnehmer übergeben wird. Hierzu müssen sich Fahrzeug, Fahrer und Beifahrer des Teams in der Kontrollzone befinden.

Jedes Team muss die jeweilige ZK zu einer vorgegebenen Sollzeit absolvieren. Diese Sollzeit ergibt sich durch Addition der Soll- Fahrzeit für den jeweiligen Abschnitt und der Startzeit zu diesem Abschnitt.

Beispiel
Startzeit zum Abschnitt14:30 Uhr
Soll-Fahrtzeit für den Abschnitt19 Minuten
Sollzeit für die Zeitkontrolle14:49 Uhr

Jedes Teilnehmerfahrzeug muss bis zu der der Sollzeit vorange- henden Minute vor dem Symbol „Uhr auf gelbem Grund“ warten. Die Besatzung darf dabei die Kontrollzone bereits betreten, nicht jedoch das Fahrzeug. In der Sollminute oder der vorangehenden Minute darf in die Kontrollzone eingefahren werden. Der Zeiteintrag durch den Sportwart erfolgt unmittelbar nach Übergabe der Bordkarte. Dabei wird die im Moment der Übergabe laufende Minute eingetragen. Es wird empfohlen, die Bordkarte dem Sportwart erst in der Sollzeitminute zu übergeben, um Fehl- eintragungen auszuschließen.

Beispiel
Sollzeit für die Zeitkontrolle14:49 Uhr
frühestes Einfahren des Fahrzeuges in die Kontrollzone14:48:00 Uhr
Übergabe der Bordkarte an den Sportwart

zwischen
14:49:00 Uhr
und
14:49:59 Uhr

2. Abweichung der tatsächlichen Stempelzeit von der Sollzeit wird wie folgt bestraft:

a)    Verspätung: Verspätung ist im Rahmen der Karenz von max. 15 Minuten pro Tag strafpunktfrei
b)    für Verspätungen an ZKs um insgesamt mehr als 15 Minuten/Tag (mehrere Verspätungen werden pro Tag addiert) ab der 16. Minute 2 Sekunden pro angefangene Minute.
c)    Die Gesamtkarenz pro Tag, die nicht überschritten werden darf, ist an allen ZKs (nicht Tagesstart) zusammenaddiert 45 Minuten (15 Minuten strafpunktfrei, 16.-45. Minute mit je 2 Strafpunkten) Über 45 Minuten = Wertungsverlust.
d)    Die Zeitkontrollen (ZKs) werden 15 Minuten vor der theoreti- schen Ankunftszeit des ersten Fahrzeugs geöffnet und
15 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs geschlossen (siehe Zeitplan Bordbuch)
e)    für zu frühe Ankunft (keine Karenz): 5 Strafsekunden pro Minute bzw. angefangene Minute
f)    jede nicht angefahrene Zeitkontrolle 300 Strafsekunden.

Durchfahrtskontrolle (DK)

Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen wird überprüft, ob die vorgegebe- ne Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten wird.

Eine DK ist durch das Schild „Stempel auf rotem Grund“ gekennzeich- net. Der Teilnehmer wartet mit etwas Abstand hinter dem
am roten Stempelschild stehenden Teilnehmerfahrzeug und zieht selbstständig zur roten Tafel vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug weitergefahren ist. Hierbei übergibt das Team die Bordkarte an den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit einem Eintrag oder Stempel in das dafür vorgesehene Feld bestätigt (kein Zeiteintrag). Das Auslassen einer DK wird mit 100 Strafsekunden gewertet. Die Durchfahrtskontrollen (DKs) werden 15 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des ersten Fahrzeugs geöffnet und 15 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs geschlossen (siehe Zeitplan Bordbuch).

Geschwindigkeits-Messstellen

Im Verlauf der Strecke können Geschwindigkeits-Messstellen zur Über- wachung der durch die Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit eingerichtet werden. Bei diesen Messungen wird eine Überschreitung um mehr als 20% der zulässigen Höchstge- schwindigkeit mit sofortigem Wertungsausschluss geahndet.

Pausen

Die Pausenzeit ist in der Regel im vorhergehenden Fahrtabschnitt inbegriffen, sodass sich bei der Ankunft am Pausenort keine Zeitkont- rolle befindet. Es wird lediglich das Ende der Pause und des vorhergehenden Fahrtabschnitts, durch die Abfahrtszeit an der Ausfahrts-Zeitkontrolle vorgeschrieben (Änderungen vorbehalten).

Wertungsprüfungen (WP) 

Wertungsprüfungen können sowohl auf öffentlichen als auch auf gesperrten Straßen und Wegen stattfinden, und es wird den Teilnehmern die Aufgabe gestellt, die Strecke der Prüfungen mit
einem vorgeschriebenen Schnitt (km/h) bzw. Sollzeit (Min.:Sek.) zu fahren. Der Start sowie die Erfassung der Durchfahrtszeiten erfolgt grundsätzlich mit Lichtschranken.

Bei der gesamten Veranstaltung werden weder geheime Schnitt- kontrollen noch Orientierungsaufgaben durchgeführt, alle Kontrollstellen sind im Bordbuch aufgeführt und durch Kontroll- stellenschilder gekennzeichnet.

Die gesamte Veranstaltung wird nach den Regeln der FIVA durchge- führt, die als maximale Durchschnittsgeschwindigkeit auf jedem Teil der Strecke 50 km/h vorsieht. Es wird zwei Ausnahmen bei der ADAC Heidelberg Historic geben, da diese Wertungsprüfungen auf permanenten Renn- bzw. Teststrecken gefahren werden: Hocken- heimring und BOSCH Prüf- und Teststrecke Boxberg. Die Durch- schnittsgeschwindigkeit liegt hier über 50 km/h bis max. 70 km/h.

Es ist es dem Veranstalter freigestellt, eine oder mehrere WPs von Start bis Ziel bzw. kurze Sektionen innerhalb einer WP (20-50 m Länge)
als Kontrollzone auszuweisen (deutlicher Hinweis im Bordbuch), d.h. es darf auf der gesamten Prüfung bis zum Auflösungsschild, bzw. auf den kurzen Sektionen zwischen zwei Zeitnahmen, nicht angehalten werden (Sportwarte überwachen dies, 5 Strafsekunden/Stopp). Demzufolge stehen vor den Zeitnahmen (rotes Zielflaggenschild) keine gelben Schil- der, an denen evtl. Vorzeit abgewartet werden kann. Die Teilnehmer sind dann angehalten, die Prüfung so zu fahren, dass Sie zur richtigen Zeit an den jeweiligen Zeitmessungen ankommen, ohne anhalten zu müssen. Die von den Teilnehmern gefahrene Zeit wird grundsätzlich wie folgt gewertet: jede 1/100 Sekunde Überschreitung oder Unter- schreitung der Ideal-/Sollzeit = 0,01 Sekunden Strafzeit.
 

Beispiel
Länge der Prüfung 5,1 km
Vorgeschriebene Sollzeit 6 Minuten 48 Sekunden oder vorgeschriebener Schnitt 45 km/h (Idealzeit: 6:48,0 Minuten)

a) gefahrene Zeit: 6 min 50,12 sek. = 2,12 Strafsekunden
b) gefahrene Zeit: 6 min 47,75 sek. = 0,25 Strafsekunden

Für jede nicht gestartete Wertungsprüfung erhält das Team

300 Strafsekunden. Für jede nicht angefahrene Sollzeit-Messstelle erhält das Team 10 Strafsekunden. Sollzeit-Abweichungen von mehr als 5 Sekunden werden pro Messstelle mit maximal 5 Punkten bestraft.

Es gibt Wertungsprüfungen als Rundkurs oder Wertungsprüfungen von A nach B, alle mit Zwischenzeitmessungen und mit oder ohne Gesamtzeitmessung. Jede neue Teilstrecke startet sofort mit der Zieldurchfahrt der vorhergehenden Teilstrecke.

Die Teilnehmer der Gruppe D erhalten in den Wertungsprüfungen angepasste Fahrzeiten.

Beispiel
1. Abschnitt Start – 1. Zwischenzeit
2. Abschnitt 1. Zwischenzeit – 2. Zwischenzeit (evtl. auch Zielzeit)
3. Abschnitt 2. Zwischenzeit – 3. Zwischenzeit (evtl. auch Zielzeit)
4. Abschnitt Gesamtzeit = Start – Ziel (Zeit Abschnitt 1-Abschnitt 4)

Möglich auch
1. Abschnitt Start – 1. Zwischenzeit
2. Abschnitt Start – 2. Zwischenzeit (evtl. auch Ziel)

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Rundenzahl bei Rundkurs- WPs wird durch Zeitnehmer, gegen deren Entscheidung kein Protest möglich ist, überwacht. Werden mehr Runden als gefordert gefahren, so gilt die Prüfungsaufgabe als nicht erfüllt und wird mit 100 Strafsekunden bestraft (siehe Punkt 13 Strafpunkte). Werden weniger Runden gefahren, wird jede ausgelassene Zeitnahme mit 10 Strafsekunden bestraft.

Behinderung / Fehlerhafte Zeitmessung / Abbruch / Unfall / unvorhergesehene Ereignisse usw.

Nach genauer Prüfung der Umstände durch die Fahrtleitung kann einem Team im berechtigten Fall eine „Durchschnitts-Strafzeit“ für die betreffende Messstelle zugerechnet werden. Die „Durchschnitts-Strafzeit“ wird aus den Zeiten des Teilnehmers auf den bereits gefahrenen WPs der Etappe berechnet. Bei der Berechnung des Durchschnittswertes werden das beste und das schlechteste Ergebnis nicht berücksichtigt. Die Entscheidung der Fahrtleitung ist endgültig.

Ablauf einer Wertungsprüfung (WP)

Start

Vor einer Wertungsprüfung kann eine Zeitkontrolle (ZK) stehen, in der Regel werden WPs aber ohne vorhergehende Zeitkontrolle gestartet. Steht eine ZK vor dem Start, dann zieht das Team nach Absolvierung der ZK zur Startzone der WP (ca. 50–500 m entfernt) vor. Bei WPs ohne vorhergehende ZK zieht das Team nach Ankunft unmittelbar zum Start vor. Falls noch andere Teilnehmer vor dem Team ebenfalls auf den Start warten, dann hat man sich hinter dem letzten wartenden Fahrzeug anzustellen.

Ein Überholen ist verboten, auch nicht, wenn die Startnummern-Rei- henfolge durcheinander ist. Die Reihenfolge nach Startnummer wird nach der nächsten Re-Grouping-ZK oder Pause wieder eingehalten.

Die Startzone befindet sich unmittelbar vor der Startlichtschranke. Der Teilnehmer erhält vom Starterposten oder Zeitnehmer das Freigabesignal (kein Herunterzählen) und muss die WP dann innerhalb 5 Sekunden selbständig mit dem Durchfahren der Start- lichtschranke starten. Wird die Startzone oder die Startfreigabe nicht eingehalten, so wird es jeweils mit 5 Sekunden bestraft.

Ziel

Der Beginn des Zielbereichs einer WP (bzw. der Bereich einer Zwi- schen-/Rundenzeitnahme) ist durch das Schild „karierte
Flagge auf gelbem Grund“ gekennzeichnet (Ausnahme: WPs als komplette Kontrollzone und allen kurzen WP-Abschnitten (30-50 Meter) = kein gelbes Schild). Die Räder dürfen in diesen Bereichen nie stehen. Das Ziel befindet sich ca.15–50 m hinter dem gelben Schild. und ist durch das Symbol „karierte Flagge auf rotem Grund“ gekenn- zeichnet. Zwischen gelbem und rotem Zielflaggenschild ist Kontroll- zone. Dieser Bereich ist rollend zu durchfahren, d.h. in diesem Bereich dürfen die Räder nicht stehen (stehende Ränder in dieser Kontrollzone 5 Strafsekunden).
 

Achtung!

Das Anhalten zwischen dem roten Zielflaggenschild und dem beigen Schild Ende der Kontrollzone ist ebenfalls verboten und wird mit
5 Sekunden bestraft. Teams, die z.B. bei Rundkursen vor dem gelben Zielflaggenschild ihre Zeit abwarten oder langsam auf das Ziel zufahren, haben sich äußerst rechts zu halten. Auf andere Teilnehmer ist in diesem Bereich besonders zu achten, um die Möglichkeit des Überholens zu gewährleisten. Es wurde in der Vergangenheit immer wieder egoistisches Blockieren der Zieleinfahrt beobachtet. Dies wird durch die Zeitnahmeposten registriert und führt zur Bestrafung mit 10 Sekunden. Ein Protest dagegen ist nicht möglich, da Tatsachenentscheidungen.
Das Fahren in WPs entgegen der Fahrtrichtung (vorwärts oder rückwärts), Wenden, wiederholtes Einfahren in eine WP nach der Zieldurchfahrt (auch nach versehentlich zu früher Zieldurchfahrt) sowie der Aufenthalt ohne Fahrzeug zwischen Ziel und Kontroll- zone Ende, werden mit Wertungsausschluss bestraft.

12. Abnahme

Jedes teilnehmende Team muss sich gemäß der mit der Nenn- bestätigung mitgeteilten individuellen Abnahmezeit am Donnerstag, 13. Juli 2023 zwischen 15:00 Uhr und 21:00 Uhr zur Abnahme einfinden.

a)    Bei der Dokumentenabnahme werden geprüft: Angaben zu Fahrer und Beifahrer, Führerschein des Fahrers, Kraftfahrzeugschein, FIVA ID Card (soweit vorhanden)

b)    Die technische Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle der Marke und Modell des Fahrzeugs, Baujahr, Übereinstimmung mit den Straßenverkehrs- vorschriften, Beleuchtungseinrichtungen, Kontrolle von Startnummern und Rallye-Schilder auf korrekte Anbringung usw.).

Nach Ankunft im Ziel können Fahrzeuge einer kurzen Überprüfung zur Feststellung der Identität gegenüber der Abnahme unterzogen werden.

13. Strafpunkte

Verspätung am Tagesstart pro Min.10 Strafsekunden
Mehr als 15 Minuten Verspätungkeine Zulassung zum Start
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
1. Verstoß100 Strafsekunden
2. VerstoßWertungsausschluss
Verspätung gegenüber der Sollzeit bei einer ZK (nicht Tagesstart) 
bis 15 Minuten / Tag addiertStrafpunktfrei
Verspätungen an ZKs wenn 15 Minuten / Tag überschritten2 Strafsekunden pro Minute

Überschreiten der Gesamtkarenz von 45 Minuten pro Tag an ZKs

Wertungsausschluss
Zu frühe Ankunft an einer ZK / angefangene Minute (keine Karenz)5 Strafsekunden
Nicht Anfahren einer ZK300 Strafsekunden
Nicht Anfahren einer DK100 Strafsekunden
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an einer Geschwindigkeitsmessstelle um mehr als 20 %Wertungsausschluss
Über- oder Unterschreiten der Sollzeit in einer WP pro 1 / 100 sek.0,01 Strafsekunden
Auslassen einer Wertungsprüfung300 Strafsekunden
Auslassen einer Sollzeit-Messstelle10 Strafsekunden
Maximalzeit pro Zeitmessung in einer Wertungsprüfung überschritten5 Strafsekunden
Mehr Runden als gefordert auf einer Rundkurs-WP100 Strafsekunden
Nichteinhalten der Startzone oder Startzeit5 Strafsekunden
Anhalten in der Zeit-Kontrollzone5 Strafsekunden
Umwerfen, Auslassen oder Überfahren einer Pylone in einer WP5 Strafsekunden
Blockieren eines anderen Teilnehmers vor einer Zeitmessung in einer WP10 Strafsekunden
Wenden und Fahren gegen die Fahrtrichtung sowie Rückwärtsfahren in einer WPWertungsausschluss

 

14. Wertung/Erfolge/Preise

Die Erfolge der ADAC Heidelberg Historic 2023 werden gewertet für den

ADAC Classic Revival Pokal*

*vorbehaltlich der Serienausschreibung

 

Wertung
Die Strafen werden in Sekunden und 1/100 Sekunden ausgedrückt. Die Endwertung wird durch Addition der verhängten Strafsekunden errechnet. Das Team, welches die niedrigste Gesamtsumme aufweist, wird zum Sieger erklärt. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Zeitsummen. Die jeweilige Strafsekundensumme wird in der Gesamtwertung noch durch einen Altersfaktor ergänzt (siehe auch weiter unten Wertung/Preise).

Die Gruppenwertungen werden auf dieselbe Art und Weise errechnet, jedoch ohne Altersfaktor.

Bei ex-aequo wird das Team zum Sieger erklärt, welches in der ersten Wertungsprüfung die bessere Zeit erreicht hat. Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren Zeiten der 2., 3., 4. usw. Wertungsprüfung zur Ermittlung des Siegers bzw. der Platzier- ten herangezogen. Diese Regelung kann jederzeit während des Wettbewerbs angewendet werden.
 

Mannschaftswertung
Mannschaften bestehen aus 3 bis 5 Teams und können bis zum
13. Juli 2023, 21:00 Uhr (Beginn der Fahrerbesprechung) genannt werden (Nenngeld 65,00 €). Von jeder Mannschaft werden die drei Teams mit dem besten Ergebnis gewertet.
 

Proteste & Einsprüche, Klärungswünsche
Proteste und Einsprüche gegen die Wertung sind nicht möglich. Jeder Teilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, bei Unklarheiten seine Klärungswünsche mittels einem im Bordbuch eingehefteten Formulars, beim Fahrerverbindungsmann einzureichen.Klärungswünsche zu den einzelnen Wertungsprüfungen werden
bis 30 Minuten nach dem Aushang der WP-Ergebnisse entgegenge- nommen.

Klärungswünsche zur Gesamt- und Gruppenwertung werden bis 30 Minuten nach Aushang der Ergebnisse, nur zu der Wertung und nicht mehr zu Einzelergebnissen, entgegengenommen und bearbeitet.

Die Fahrtleitung wird sich jeder offiziellen und schriftlich eingereichten Anfrage annehmen, diese mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten überprüfen und endgültig entscheiden.
 

Wertung – Preise

  • Gesamtklassement
    Das Gesamtklassement wird mit einem Fahrzeug-Alterskoeffizienten erstellt. Dabei werden die Strafsekunden jedes Teams mit dem Baujahresfaktor 1,xx multipliziert. Das heißt, bei jedem Fahrzeug werden die beiden letzten Ziffern des Baujahrs als Dezimale herangezogen.

    Beispiel: Baujahr 1958 = 1,58 x Strafsekunden = Gesamtpunktzahl (diese Wertung gilt nicht für die werden die Gruppenwertung)
    1.-3. Platz erhalten Pokale.
     
  • Gruppenwertung
    Die ersten 20% der Teams in den Gruppen E, F1, F2, G, X erhalten Preise.

    In Gruppe D bis Baujahr 1945 erhalten 50% Preise.
     
  • Mannschaftswertung
    Die bestplatzierte Mannschaft erhält einen Pokal.
     
  • Damenwertung
    Das bestplatzierte Damenteam (Fahrerin mit Beifahrerin) im Gesamt- klassement erhält einen Damenpreis. Diese Wertung kommt nur zur Anwendung, wenn mindestens fünf Damenteams genannt sind.

 

Sonderpreise

  • Ehrenpreis des ADAC Nordbaden e.V.
    Das Team mit dem ältesten Fahrzeug erhält den Ehrenpreis des ADAC Nordbaden e.V.
     
  • Hans Stuck Trophy
    In der Gruppe D bis Baujahr 1945 wird für das beste Team die „Hans Stuck Trophy“ als Wandertrophäe vergeben.

    Seit 2022 wird dem Sieger der Gruppe D (bis Baujahr 1945) der ADAC Heidelberg Historic die neue Hans Stuck Trophy verliehen. Diese Trophy ist dem „Bergkönig“ Hans Stuck (1900–1978) gewidmet, der als Herrenfahrer schon vor dem zweiten Weltkrieg große Erfolge im Berg- rennsport feierte. Auch im Grand-Prix-Sport gelangen dem talentierten Fahrer zahlreiche gute Platzierungen. Auf Auto Union gewann er 1935 den Großen Preis von Italien.

    Unvergessen sein Geschwindigkeitsweltrekord im März 1936. Auf 10 Meilen der neuen Autobahnstrecke zwischen Frankfurt und Heidelberg stellte er bei fliegendem Start einen Geschwindigkeitsweltrekord von 286,496 km/h

    auf, was ihn nachhaltig mit der Region der ADAC Heidelberg Historic verbindet.

  • Kurpfalz-Odenwald Trophy
    Der Gesamtsieger erhält die „Kurpfalz-Odenwald Trophy“ der Landräte des Rhein-Neckar- sowie des Neckar-Odenwald-Kreises als Wandertrophäe.

Die beiden Trophäen werden mit dem Namensschild des Siegerteams ergänzt und vom ADAC Nordbaden e.V. zur Ansicht ausgestellt. Weitere Sonderpreise behält sich der Veranstalter vor.