Ausschreibung Heidelberg Historic 2010
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Montag, 3. Mai 2010 |
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Anmeldeschluss |
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| Donnerstag, 15. Juli 2010 |
| 17.00 - 22.00 Uhr |
Check-In, Dokumentenabnahme
Hotel Sinsheim |
| 17.30 - 23.00 Uhr |
Technische Abnahme
Gemäß der Abnahmezeit in der Nennungsbestätigung.
TÜV-Prüfstelle Sinsheim |
| 18.00 - 22.30 Uhr |
Welcome Lounge im Hotel Sinsheim |
| 22.00 Uhr |
Nennungsschluss für Mannschaften |
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| Freitag, 16. Juli 2010 |
| 7.30 Uhr |
Start zur Kurpfalz-Odenwald Etappe
Streckenlänge ca. 350 km mit 8 Gleichmäßigkeitsprüfungen,
davon 2 Rundkurse. |
| 12.00 Uhr |
Pause: "Kreidacher Höhe" |
| 12.45 Uhr |
RE Start: "Kreidacher Höhe" |
| 15.30 Uhr |
Pause Marktplatz Heidelberg |
| 16.00 Uhr |
RE Start in Heidelberg |
| 18.00 Uhr |
Zielankunft
Auto und Technik-Museum Sinsheim |
| 18.30 Uhr |
Rallye-Party
Auto und Technik-Museum Sinsheim
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| Samstag, 17. Juli 2010 |
| 7.30 Uhr |
Start zur Zabergäu - Jagsttal Etappe
Streckenlänge ca. 300 km mit 8 Wertungsprüfungen,
davon 7 Rundkurse. |
| 12.00 Uhr |
Pause im Audi Forum Neckarsulm |
| 12.45 Uhr |
Re-Start in Neckarsulm |
| 15.00 Uhr |
Zielankunft in Sinsheim |
| 20.00 Uhr |
Rallye-Abend mit Siegerehrung
Auto und Technik-Museum Sinsheim |
II Offizielle Aushangtafel
In der Empfangshalle des Hotel Sinsheim sowie im Foyer der Veranstaltungshalle im
Auto und Technik Museum Sinsheim.
III Organisation
Ausrichter der ADAC Rallye Heidelberg Historic,
die vom 15. – 17. Juli 2010 stattfindet, ist der MSC Ziegelhausen e.V. im ADAC.
Das Rallyebüro befindet sich bis 14. Juli 2010 bei Kuno Hug, Steinbachweg 14,
69118 Heidelberg, Tel.: 06221-809848, Fax 06221-890321,
E-Mail: info@heidelberg-historic.de
Ab 15. Juli 2010 befindet sich das Rallye Büro im Hotel Sinsheim, Tel.: 07261-
4064 62, Fax: 07261-40 64 60.
Die ADAC Rallye Heidelberg Historic ist als FIVA A Event ausgeschrieben und
wurde unter der Nr. A018 / 2010 registriert, beim ADAC Nordbaden wurde sie
unter der Nr. 300 / 2010 registriert und genehmigt.
Sie wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt:
- FIVA Events Code
- Bestimmungen dieser Ausschreibung
- noch zu erlassende Durchführungsbestimmungen
- Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland
(gültig für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung)
- Auflagen der Genehmigungsbehörde
Offizielle der Veranstaltung
| Organisationsleiter: |
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Kuno Hug, Heidelberg |
| Rallyeleiter: |
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Peter Bischoff, Heidelberg |
| FIVA Steward: |
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Frans Diepeveen, Maarsbergen |
| Teilnehmer-Betreuung: |
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Jürgen Illig, Gerlingen |
| Technische Abnahme: |
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Werner Amend, Gondelsheim
Abnahme Team TÜV Süd |
| Auswertung: |
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Prof. Dr. Hartmut Ditton, München |
| Zeitnahme: |
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Team ADAC Nordbaden |
| Zeitnahme Obmann: |
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Leo Wilhelm, Fußgönheim |
| Pressedienst: |
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Michaela Gabriel, Achern |
IV Beschreibung
Die ADAC Rallye Heidelberg Historic hat eine Gesamtstrecke von ca. 650 km mit
16 Gleichmäßigkeitsprüfungen, aufgeteilt in die Kurpfalz-Odenwald Etappe über
ca. 350 km und die Zabergäu - Jagsttal Etappe über ca. 300 km.
Die Streckenführung sowie die Zeitkontrollen, Durchfahrtskontrollen und Wertungsprüfungen
werden durch das Road Book vorgeschrieben.
| Zugelassene Fahrzeuge: |
| Gruppe D: |
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bis Baujahr 31.12.1945 |
| Gruppe E: |
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Baujahr 01.01.1946 – 31.12.1960 |
| Gruppe F1: |
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Baujahr 01.01.1961 – 31.12.1965 |
| Gruppe F2: |
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Baujahr 01.01.1966 – 31.12.1970 |
| Gruppe G: |
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Baujahr 01.01.1971 – 31.12.1976 |
V Teilnehmer / Anmeldung
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die
im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Eine Lizenz ist nicht erforderlich.
Jede Person die an der Gleichmäßigkeitsfahrt
teilnehmen möchte, muss das beiliegende Nennungsformular ordnungsgemäß ausgefüllt
und Unterschrieben an das Rallye Büro
Heidelberg Historic
c/o Kuno Hug
Steinbachweg 14
69118 Heidelberg
Telefon: 06221
- 809848 / Telefax: 06221 - 890321
E-Mail: info@heidelberg-historic.de
senden, so dass es bis spätestens Mittwoch,
den 3. Mai 2010 vorliegt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 160 begrenzt und erfahrungsgemäß sind die
verfügbaren Startplätze bereits vor dem offiziellen Nennungsschluss ausgebucht.
Deshalb frühzeitig anmelden und gleichzeitig Nenngeld anweisen,
denn nur bezahlte Nennungen werden berücksichtigt.
Nennungen für deren Fahrzeug ein FIVA Fahrzeugpass (FIVA ID CARD)
vorliegt werden bei der Vergabe der Startplätze bevorzugt behandelt.
VI Nenngeld / Versicherung / Haftungsverzicht
Nenngeld
a) Rallye Paket: 590,- EUR
Das Rallye Paket beinhaltet für zwei Personen:
- Unterlagen wie Road Book, Rallyeschilder aus Metall und Folie,
Startnummern etc.
- Bewachter Parkplatz in einer Messehalle für die Übernachtungs-Pause.
- Welcome Lounge am Donnerstag 15. Juli 2010
- Rallyeparty mit internationalem Buffet inkl. Getränke
am Freitag 16. Juli 2010
- Mittagessen inkl. Getränk während der Pausen auf der Kreidacher
Höhe am Freitag 16. Juli 2010 und im Audi Forum Neckarsulm am
Samstag 17. Juli 2010
- Rallye-Dinner inkl. Getränke im Rahmen der Siegerehrung
am Samstag 17. Juli 2010.
b) All -Inclusive-Paket
im Doppelzimmer 875,- EUR
zwei Einzelzimmer 1070,- EUR
Beinhaltet zu den oben aufgeführten Leistungen drei
Übernachtungen im vier Sterne Hotel Sinsheim für zwei Personen.
Das nur wenige Meter vom Museumsgelände gelegene Hotel
Sinsheim rundet das Angebot der Rallye ab, da Start/Ziel,
Unterbringung der Autos und die Abendveranstaltungen in einem
Radius von weniger als 300 Metern voneinander entfernt liegen
(es stehen nur 80 Pakete zur Verfügung).
c) Für Mannschaftsnennungen beträgt das Nenngeld 60,- EUR
In allen Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung zu überweisen an:
Heidelberg Historic, c/o Kuno Hug
Konto Nr.: 50501817
BLZ 672 90 100
Volksbank Kurpfalz H+G Bank
Bei Überweisungen aus dem Ausland bitte angeben:
BIC: GeNODE61HD3 · IBAN: DE 55 672 90 100 0050 501817
Die Nennung wird nur angenommen, wenn das Nenngeld überwiesen wurde oder
als Scheck beiliegt.
Das Nenngeld wird in voller Höhe zurückerstattet:
a) an Teams, deren Nennung abgelehnt wurde,
b) wenn die Veranstaltung nicht stattfindet.
Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderte Versicherung
ab.
Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindest-Haftpflicht-Versicherung von
1.000.000,- EUR pauschal besitzen. Mit Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber,
dass für das genannte Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Haftpflicht-
Versicherung uneingeschränkt in Kraft ist.
Haftungsausschluss
Bewerber, Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht
auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung
entstehen und zwar gegen
- die FIVA
- den ADAC
- den Veranstalter, dessen Sportwarte und evtl. Streckeneigentümer,
- Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen.
- den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der
Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und
Stellen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Gegen die anderen Teams (Fahrer und Beifahrer), deren Helfern, die Eigentümer
und Halter der anderen Fahrzeuge, Fahrer/Beifahrer/Mitfahrer (anderslautende
besondere Vereinbarungen gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche
jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Sonderprüfungen
der/den dazugehörigen Überfahrt/en entstehen, außer bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Schadensverursachung.
Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter
allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Sofern Bewerber oder die Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden
Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer
die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für
den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer
unterzeichnet wurde, stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer alle aufgeführten
Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer
(Bewerber, Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der
anderen Fahrzeuge, der eigenen Bewerber, Fahrer, Beifahrer und eigene Helfer aus
Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.
Verantwortlichkeit, Änderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und
-Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige
zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von
ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen
oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen
der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung oder einzelne Wertungsprüfungen
abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne
irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
ausgenommen.
VII Ergänzungen – Anwendungen und Auslegung der Ausschreibung
Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können
je nach Erfordernis geändert werden.
Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird
in numerierten und datierten Durchführungsbestimmungen herausgegeben, die
Bestandteil vorliegender Ausschreibung sind.
Diese Durchführungsbestimmungen werden
am offiziellen Aushang ausgehängt und den Teilnehmern direkt bekanntgemacht,
ausgenommen dies ist während des Ablaufes der Veranstaltung nicht möglich.
Anwendung und Auslegung der Ausschreibung
Der Rallyeleiter ist zur Anwendung der
Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während des Ablaufs der Veranstaltung
zuständig.
Sollte im Falle eines Protestes der Beschwerdeführer nicht mit der Entscheidung des
Fahrleiters einverstanden sein, hat er das Recht, sich in dieser Sache an den FIVA
Steward zu wenden, dessen Entscheidung endgültig ist.
VIII Pflichten der Teilnehmer
Startreihenfolge / Rallyeschilder / Startnummern
Der Start erfolgt
in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste Nummer startet zuerst.
Jede Verspätung am Start der Veranstaltung,
einer Etappe oder einer Sektion wird pro Minute Verspätung mit 10 Strafsekunden
bestraft.
Fahrzeuge mit mehr als 10 Minuten Verspätung
werden zum Start nicht zugelassen.
Der Veranstalter händigt jedem Team 2 Rallyeschilder
sowie 2 Startnummern aus.
Die Rallyeschilder müssen während der gesamten
Veranstaltung gut sichtbar vorn und hinten am Fahrzeug angebracht sein
und dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen
verdecken.
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten
Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung auf beiden Seiten
des Fahrzeuges angebracht sein.
IX Time Card
Bei der Dokumentenabnahme erhält jedes
Team eine Time Card, auf der die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen
angegeben sind.
Am Ende jeder Etappe wird die entsprechende
Card eingezogen.
Die Time Card muss an den Kontrollstellen
persönlich vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen zu werden.
Die Teams sind alleine für das Vorweisen
der Time Card an den verschiedenen Kontrollen und die Richtigkeit der Einträge
verantwortlich.
Daher ist es Aufgabe des Teams, seine Time
Card zur rechten Zeit den Sportwarten vorzulegen und zu kontrollieren,
dass die Eintragung der Zeit korrekt erfolgte.
Der Sportwart der Kontrollstelle ist alleine
berechtigt, die Zeiten in die Time Card einzutragen.
X Verkehrsregeln
Während der gesamten Veranstaltung müssen
die Teams die Straßenverkehrsbestimmungen strikt einhalten. Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird
wie folgt bestraft:
a) 1. Verstoß = 1 Strafminute
b) 2. Verstoß = 5 Strafminuten
c) 3. Verstoß = Wertungsverlust
Reparaturen und Nachtanken sind während
der gesamten Veranstaltung freigestellt, außer an den im Bordbuch gekennzeichneten,
ausdrücklich verbotenen Stellen.
Werbung
Der Veranstalter behält sich vor auf der
Startnummer A und auf dem Rallyeschild B Werbung anzubringen, diese ist
dann verpflichtend.
XI Ablauf der Veranstaltung
Start
Die Teams werden am Freitag 16. Juli 2010 ab 8.00 Uhr im Minutenabstand
gestartet.
Alle Teams erhalten ein Road Book, das die genaue Beschreibung der Strecke und
der Kontrollstellen enthält.
Die Teams sind verpflichtet, ihre Durchfahrt an jedem im Road Book aufgeführten
Kontrollpunkt in der richtigen Reihenfolge in der Time Card bescheinigen zu lassen.
Die Sollzeit für das Zurücklegen der Entfernung zwischen zwei Zeitkontrollen ist
in der Time Card vermerkt.
Kontrollen-Allgemeine Bestimmungen
Alle Kontrollen, d.h. Durchfahrts- und Zeitkontrollen, Start- und Ziel-Kontrollen
von Gleichmäßigkeitsprüfungen, werden mit Hilfe der Kontrollschilder gekennzeichnet.
Der Beginn der Zeit-Kontrollzone ist durch ein Hinweisschild „Uhr auf gelbem
Grund“ angezeigt. In einer Entfernung von rund 25 m ist der Standort des Kontrollpostens
durch ein gleiches Zeichen jedoch „Uhr auf rotem Grund“ gekennzeichnet.
Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des 1.
Fahrzeuges geöffnet und 15 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten
Fahrzeuges geschlossen.
Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen
Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu leisten.
Zeitkontrollen
1. An den Zeitkontrollen tragen die Sportwarte die Zeit, d. h. die jeweils laufende Minute
in die Time Card ein, sobald es vom Teilnehmer übergeben wird. Hierzu müssen
sich Fahrzeug, Fahrer und Beifahrer des Teams in der Kontrollzone befinden.
Jedes Team muss die jeweilige Zeitkontrolle zu einer vorgegebenen Sollzeit absolvieren.
Diese Sollzeit ergibt sich durch Addition der Soll-Fahrzeit für den jeweiligen
Abschnitt und der Startzeit zu diesem Abschnitt.
| Beispiel: |
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Startzeit zum Abschnitt: |
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14.30 Uhr |
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Soll-Fahrzeit für den Abschnitt: |
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19 min. |
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Sollzeit für die Zeitkontrolle: |
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14.49 Uhr |
Jedes
Teilnehmerfahrzeug muss bis zu der der Sollzeit vorangehenden Minute vor
dem Symbol „Uhr auf gelbem Grund” warten. Die Besatzung darf dabei die Kontrollzone
bereits betreten. In der Sollminute oder der dieser vorangehenden Minute
darf in die Kontrollzone eingefahren werden. Der Zeiteintrag durch den Sportwart
erfolgt unmittelbar nach Übergabe der Time Card. Dabei wird die im Moment der
Übergabe laufenden Minute eingetragen.
| Beispiel: |
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Sollzeit für die Zeitkontrolle |
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14.49 Uhr |
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Einfahren des Fahrzeugs in Kontrollzone frühestens bei: |
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14.48 Uhr |
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Übergabe des Kontrollheftes an den Sportwart zwischen |
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14.49 Uhr |
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und |
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14.49.59 Uhr |
2. Jegliche
Abweichung des Zeiteintrags von der Sollzeit wird wie folgt bestraft:
| a) |
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für Verspätung: 2 Sekunden pro Minute bzw. Bruchteil einer
Minute. |
| b) |
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für zu frühe Ankunft: 10 Strafsekunden pro Minute bzw. Bruchteile
einer Minute |
| c) |
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jede nicht angefahrene Zeitkontrolle oder für Verspätung
gegenüber der Sollzeit um mehr als 15 Minuten: 5 Strafminuten. |
| d) |
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jedes Team hat pro Etappe (Tag) maximal 5 Minuten strafpunktfreie Verspätung
zur Verfügung. |
Durchfahrtskontrollen
Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen (DK)
wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten
wird.
Der Beginn einer DK ist durch das Schild
”Stempel auf gelbem Grund” gekennzeichnet. In etwa 25 m Entfernung befindet
sich der Standort des Kontrollpostens mit dem Schild ”Stempel auf rotem
Grund”. Hier übergibt das Team die Time Card an den Sportwart, welcher
die Durchfahrt mit einem Stempeleintrag oder Handzeichen in das dafür vorgesehene
Feld bestätigt.
Das Auslassen einer DK wird mit 5 Strafminuten
gewertet.
Geschwindigkeits-Messstellen
Im Verlauf der Strecke können Geschwindigkeits - Messstellen, zur Überwachung
der durch die Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit,
eingebaut werden. Bei diesen Messungen wird eine Überschreitungstoleranz von
10 Km/h geduldet. Ab dieser Toleranz wird, bei der 1. Überschreitung, jeder Stundenkilometer
mit 5 Strafsekunden belegt. Ein zweiter Verstoß führt zum sofortigen
Wertungsausschluß.
Pausen
Die
Pausenzeit ist im vorhergehenden Fahrtabschnitt inbegriffen, so dass sich
bei Ankunft am Pausenort keine Zeitkontrolle befindet, es wird lediglich
das Ende der Pause, mit der Abfahrts-Zeitkontrolle vorgeschrieben.
Gleichmäßigkeitsprüfungen (GP)
Bei
den Gleichmäßigkeitsprüfungen wird den Teilnehmern die Aufgabe gestellt,
die Strecke der Prüfungen mit einem vorgeschriebenen Schnitt (km/h) bzw.
Sollzeit zu fahren. Die Erfassung der Zeiten erfolgt grundsätzlich mit
Lichtschranken.
Bei
der gesamten Rallye gibt es keine geheime Kontrollen, alle Kontrollstellen
sind im Road Book aufgeführt und durch FIA – Kontrollschilder gekennzeichnet.
Die
von den Teilnehmern gefahrene Zeit wird wie folgt gewertet: jede 1/100
Sekunde Überschreitung oder Unterschreitung der Ideal / Sollzeit = 0,01
Sekunden Strafzeit.
Beispiel:
Vorgeschriebener Schnitt 45 km/h,
Länge der Prüfung 5,1 km
Idealzeit: 6 min 48 sek.
a) gefahrene Zeit: 6 min 59,10 sek. = 11,10
Strafsekunden
b) gefahrene Zeit: 6 min 31,70 sek. = 16,30
Strafsekunden
Für jede nicht beendete oder nicht gestartete
Wertungsprüfung erhält das Team 5 Strafminuten. Für jede nicht angefahrene
Sollzeit-Mess-Stelle erhält das Team 30 Strafsekunden.
Gleichmäßigkeitsprüfung als Rundkurs oder
Gleichmäßigkeitsprüfung von A nach B mit Zwischenzeitmessung (Beispiel):
1. Abschnitt Start
- 1. Zwischenzeit
2. Abschnitt 1.
Zwischenzeit - 2. Zwischenzeit
3. Abschnitt 2.
Zwischenzeit - 3. Zwischenzeit
4. Abschnitt Gesamtzeit
= Start - Ziel
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Rundenzahl
wird durch Sachrichter, gegen deren Entscheid kein Protest möglich ist, überwacht.
Behinderung / Fehlerhafte Zeitmessung /
Abbruch / Unfall / unvorhergesehene Ereignisse usw.
Nach genauer Prüfung der Umstände kann
einem Team in diesen Fällen eine “Durchschnitts-Strafzeit” für die betreffende
Gleichmäßigkeitsprüfung (oder einem Teil davon) zugerechnet werden. Die
“Durchschnitts-Strafzeit” wird aus den Strafzeiten der betreffenden Sektion
berechnet. Bei der Berechnung des Durchschnittswertes werden das beste
und das schlechteste Ergebnis nicht berücksichtigt.
Ablauf einer Gleichmäßigkeitsprüfung (GP)
Start
In der Regel befindet sich vor einer Gleichmäßigkeitsprüfung eine
Zeitkontrolle. (es kann auch Prüfungen ohne vorherige Zeitkontrolle geben).
Nach Absolvierung der ZK zieht das
Team zur Startkontrolle der GP (ca. 50-100 m entfernt) vor.
In der Regel erfolgt
der Start der GP 3 Minuten nach der ZK-Zeit. An
der Startkontrolle trägt der Starter der GP die Startzeit zur GP in die
Time Card ein. Diese Startzeit ist gleichzeitig auch Startzeit für den nächsten Abschnitt,
bestehend aus GP und Verbindungsetappe bis zur nächsten ZK. Das Team wird
zur eingetragenen Zeit gestartet.
Ziel
Der Beginn des Zielbereiches
einer GP (bzw. der Bereich einer Zwischen- / Rundenzeitnahme) ist durch
das Schild ”karierte Flagge auf gelbem Grund” gekennzeichnet. Nach Passieren
dieses Schildes darf nicht mehr angehalten werden, d. h. dieser Bereich
ist fliegend zu durchfahren. Das Ziel befindet
sich ca. 50-100 m hinter dem gelben Schild und ist durch das Symbol ”karierte
Flagge auf rotem Grund” gekennzeichnet.
Achtung!
Ein Anhalten zwischen dem gelben Hinweisschild
und dem Stopzeichen ist verboten und wird mit 5 Sekunden bestraft. Teams,
die vor dem gelben Hinweisschild ihre Zeit abwarten oder langsam auf das
Ziel zufahren, haben sich äußerst rechts zu halten und auf andere Teilnehmer
ist in diesem Bereich besonders zu achten.
XII Abnahme
Abnahme vor dem Start
Jedes teilnehmende Team muß sich gemäß der
mit der Nennungsbestätigung mitgeteilten individuellen Abnahmezeit am 15. Juli 2010 zwischen 17.00 bis 23.00 Uhr zur Abnahme einfinden.
Die Abnahme hat allgemeinen Charakter (Kontrolle
der Marke und Modell des Fahrzeugs, Baujahr, Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften,
Kontrolle der Startnummern, Rallyeschilder usw.)
Bei
der Abnahme werden geprüft:
- Führerschein
des Fahrers
- Kraftfahrzeugschein
- FIVA ID-Card
- evtl.
Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers.
Schlusskontrolle
Nach Ankunft im Ziel können Fahrzeuge einer kurzen Überprüfung
zur Feststellung der Identität gegenüber der Abnahme unterzogen werden.
XIII Erfolge / Wertung / Preise
Erfolge
Die Erfolge der ADAC Rallye Heidelberg
Historic 2010 werden gewertet für den:
ADAC Classic Cup
ADAC FIVA Historic Cup
I.T.R. Classic Rallye Serie
Wertung
Die Strafen werden in Sekunden und 1/100
Sekunden ausgedrückt. Die Endwertung wird durch Addition der verhängten
Strafsekunden errechnet. Das Team, das die niedrigste Gesamtsumme hat,
wird zum Sieger erklärt, die weiteren Plazierungen ergeben sich aus den
steigenden Zeitsummen. Die Gruppenwertungen werden auf dieselbe Art und
Weise errechnet.
Mannschaftswertung:
Mannschaften, bestehend aus 3 bis 5 Teams, können bis zum 9. Juli 15. Juli 2010,
22.00 Uhr, genannt werden. Von jeder Mannschaft werden die drei Teams mit
dem besten Ergebnis gewertet. Bei ex-aequo wird das Team zum Sieger erklärt, das in der ersten Wertungsprüfung
die beste Zeit erreicht hat. Sollte auch hier Zeitgleichheit bestehen, werden die besseren
Zeiten der 2., 3., 4. usw. Wertungsprüfung zur Ermittlung des Siegers bzw. der
Platzierten herangezogen. Diese Regelung kann jederzeit während des Wettbewerbs
angewendet werden.
Wertung - Preise
Gesamtklassement
1.
- 3. Platz erhalten Pokale
Gruppenwertung
30
% der Starter jeder Gruppe erhalten Pokale.
Mannschaftswertung
Die
bestplazierte Mannschaft erhält einen Pokal.
Damenwertung
Das
bestplazierte Damenteam ( Fahrerin mit Beifahrerin ) im Gesamtklassement
erhält den Damenpokal.
Sonderpreise
Huschke
von Hanstein Trophy
In der Gruppe D bis Baujahr 1945 wird für das beste Team die Huschke von
Hanstein Trophy, als Wandertrophäe, vergeben.
Kurpfalz
Odenwald Trophy
Der Gesamtsieger erhält die Kurpfalz Odenwald Trophy der Landräte, des Rhein
Neckar – sowie des Neckar Odenwald – Kreises, als Wandertrophäe.
Bernd Rosemeyer Trophy Der Beste der Prüfung auf dem High-Speed Oval Boxberg erhält die Bernd
Rosemeyer Trophy, als Wandertrophäe.
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